August 2024
Verpflichtede Erstellung von SoH-Wert-Berichten
Was Sie jetzt wissen und beachten sollten
Die im August 2023 verabschiedete EU-Batterieverordnung führt zum 18. Februar 2027 eine verpflichtende Kennzeichnung und Datenrückverfolgung für Batterien ein, den EU-Batteriepass (engl. EU battery passport), einen digitalen Produktpass für Batterien. Die Initiative ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zur Standardisierung von Batterieinformationen in der gesamten EU, mit dem Ziel mehr Transparenz, Nachhaltigkeit und Effizienz auf dem Batteriemarkt zu gewährleisten.
Der digitale Batterieausweis wird für alle neuen Elektrofahrzeug-Batterien sowie für Batterien leichter Nutzfahrzeuge und Industriebatterien größer als 2 kWh verpflichtend. Er enthält Informationen zur Batterie wie deren Material, Leistung, State of Charge (SoC) und State of Health (SoH). Zudem kann er über einen QR-Code auf der Batterie selbst oder deren Verpackung abgerufen werden und ist für die gesamte Lebensdauer der Batterie vorgeschrieben.
Die neuen digitalen Anforderungen gelten für alle Akteure in der Batterie-Supply-Chain und -Wertschöpfungskette. Darüber hinaus gilt der EU-Batteriepass als Pilotprojekt für weitere Branchen. So ist davon auszugehen, dass digitale Produktpässe künftig auch für andere Branchen wie die Textil-, Möbel-, Elektronik- oder Bauindustrie zu erwarten sind. Die künftigen digitalen Produktpässe sollen das Format und die Struktur des Batteriepasses übernehmen, um Kompatibilität, Interoperabilität und Transparenz zu gewährleisten.
Dr. Ralph Eberspächer
Partner
4flow consulting
Transparenz: Bessere Nachverfolgbarkeit der Supply Chain und des Batteriezustands über den gesamten Lebenszyklus hinweg
Resilienz: Langfristig gesehen reduzierte Abhängigkeit von Rohstoffen durch die Förderung höherer Recyclingraten
Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in der gesamten EU
Förderung nachhaltiger Prozesse und Innovationen
Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse zur Optimierung von Batterien
Der EU-Batteriepass wird ab Februar 2027 verpflichtend und hat weitreichende Auswirkungen auf die Logistik in der Batterie-Supply-Chain:
Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette müssen künftig detaillierte Informationen über den gesamten Lebenszyklus von Batterien erfassen und verwalten. Dies umfasst Daten von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und Nutzung bis zum Recycling.
IT-Systeme sollten angepasst werden, um die erforderlichen Daten für den Batteriepass zu erfassen, zu speichern und auszutauschen. Investitionen in neue Software und Datenmanagementlösungen können notwendig sein. Beispiele sind der Aufbau einer neuen Berichtsstruktur für den relevanten Datenaustausch entlang der Supply Chain, die Spezifikation von Daten und KPIs gemäß den Anforderungen der Verordnung sowie die Entwicklung von Pflichtenheften für die IT.
Neue Prozesse für die Rückführung und Aufbereitung von Batterien sollten entwickelt werden.
Es können sich spezialisierte Logistikdienstleistungen für das Batteriemanagement entwickeln, z.B. für Second-Life-Anwendungen.
Die Verwaltung und der Transport von Batterien werden komplexer, da mehr Informationen und spezielle Handhabungsvorschriften zu beachten sind.
Mitarbeitende sollten im Umgang mit den neuen Anforderungen und Systemen geschult werden.
Durch die verbesserte Datenverfügbarkeit können Logistikprozesse optimiert werden.
Eine engere Kooperation mit internationalen Partnern wird nötig, um einen reibungslosen Datenaustausch zu gewährleisten.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des EU-Batteriepasses auseinandersetzen, um rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und von den Chancen zu profitieren. Der EU-Batteriepass selbst ist zwar erst ab Februar 2027 verpflichtend, einige andere Maßnahmen der EU-Batterieverordnung greifen jedoch bereits vorher. Auch im Hinblick auf den Batteriepass selbst gibt es einige Fragen und Aspekte, mit denen sich betroffene Unternehmen bereits jetzt auseinandersetzen sollten, um optimal vorbereitet zu sein.
Bereits seit August 2024 müssen alle an der Batterie-Wertschöpfungskette beteiligten Akteure Bericht über den SoH-Wert, die Leistung und die erwartete Lebensdauer ihrer Produkte erstatten. Zudem gelten seit August 2024 für stationäre Batterien verbindliche Sicherheitstests. Ab Februar 2025 ist darüber hinaus ein CO2-Reporting für EV-Batterien verpflichtend, das in den Folgejahren auf weitere Batteriearten ausgeweitet werden soll – 2026 auf Industriebatterien ohne externen Speicher, 2028 auf Light-Means-of-Transport-Batterien (LMT-Batterien), die beispielsweise für E-Roller und E-Bikes eingesetzt werden und 2030 auf Industriebatterien mit externem Speicher. Im August 2025 kommen zusätzliche Auflagen für den Umgang mit Altbatterien sowie verpflichtende Rücknahme- und Sammelsysteme hinzu.
Verpflichtede Erstellung von SoH-Wert-Berichten
Verpflichtendes CO2-Reporting für EV-Batterien
Neue Auflagen für den Umgang mit Altbatterien sowie verpflichtende Rücknahme- und Sammelsysteme
Die EU-Batterieverordnung schafft vielfältige Vorteile, wie eine höhere Recyclingquote, eine präzisere Rückverfolgbarkeit, gemeinsame länderübergreifende Standards und mehr generelle Transparenz und Nachhaltigkeit. Sie ist jedoch auch mit vielen zusätzlichen Prozessanforderungen verbunden. Zudem sind einige Standards zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht final definiert. Bestehende interne Prozesse sollten gegebenenfalls hinterfragt und angepasst werden. Des weiteren sollten neue KPIs etabliert werden. An dieser Stelle können erfahrene Expertinnen und Experten von der Strategie über die Entwicklung eines Konzepts bis hin zur finalen Implementierung mit globaler sowie digitaler Expertise und tiefem Wissen über den Batteriemarkt sowie die entsprechenden Regularien unterstützen.
Sie möchten mehr erfahren? Sprechen Sie uns an!